Jeden Morgen durchquere ich auf dem Weg zur Arbeit zwei Kreisverkehre. Immer wieder fällt mir dabei auf, dass viele in der Nase bohrenden, mit dem Handy telefonieren und simsenden, sich vom Navi ablenken lassenden, träumenden, abaschenden Dosenfahrer hier an die Grenze ihrer geistigen Leistungsfähigkeit stoßen. Deswegen hier nun die ultimative Erklärung, wie das wohl missverstandenste Gebilde modernen Straßenbaus wohl funktionieren könnte.
1. Die Einfahrtsrichtung
Der Wagenlenker nähert sich mit seiner Dose einem Kreisverkehr. Nun muss er eine wichtige Entscheidung treffen, nämlich die Richtung bei Einfahrt in den Kreisverkehr. Fährt er falsch ein, könnte das unter Umständen mit großer Wahrscheinlichkeit fatale Folgen haben.
Das Einbiegen in den Kreisverkehr muss NACH RECHTS erfolgen – außer in England, aber um es nicht unnötig kompliziert zu machen, ignorieren wir das jetzt einfach mal.
2. Blinken bei der Einfahrt
Es ist also entschieden, wir fahren nach rechts. Was machen wir nun mit dem Blinker? Lassen wir ihn sein Lichtspiel vollführen, oder machen wir es wie üblich und lassen den Blinker links liegen?
Außnahmsweise darf der Blinker bei der Einfahrt getrost ignoriert werden. Was wir sonst beim Abbiegen so gerne “vergessen” ist bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr ausdrücklich nicht erlaubt – es darf beim Einfahren nicht geblinkt werden, insbesondere nicht nach links.
3. Was tun, wenn schon andere Verkehrsteilnehmer den Kreisverkehr befahren?
Ohoh, jetzt wird’s aber kompliziert. Bisher sind wir ja davon ausgegangen, dass die Straßen ganz uns allein gehören und wir uns um unsere Mitbürger nicht zu kümmern haben. Nun kann es aber doch gelegentlich der Fall sein, dass sich im Kreisverkehr bereits ein, wenn es hoch kommt sogar zwei Fahrzeuge bewegen.
Das Fahrzeug im Kreisverkehr hat Vorfahrt. Wir müssen warten, bis wir ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden – z.B. Motorradfahrer in Schräglage – in den Kreisel einfahren können.
4. Wir sind drin…
Geschafft, wir sind nach rechts ohne zu blinken und ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden in den Kreisverkehr eingebogen. Jetzt können wir im Kreis fahren, bis wir zur richtigen Ausfahrt aus dem Kreisel kommen. Während wir uns im Kreisverkehr bewegen müssen wir übrigens nicht den Richtungsanzeiger nach Links betätigen, auch wenn es verlockend erscheinen mag, weil wir eine enge Linkskurve fahren.
5. Ausfahren aus dem Kreisverkehr
Auch hier stellt sich uns natürlich wieder die Frage, was mit dem Blinker zu tun ist, wenn wir eine Ausfahrt nehmen möchten. Im Grunde ganz einfach: Wir machen es wie beim Rechtsabbiegen, wir blinken RECHTS, wenn wir den Kreisverkehr verlassen wollen. Leider scheitern hier viele Verkehrsteilnehmer auch nach Jahrelanger Übung, entweder aus Unwissen, oder vielleicht auch, weil das Navi nicht gesagt hat “biegen Sie rechts ab”, sondern “nehmen Sie die zweite Ausfahrt aus dem Kreisverkehr”, meistens aber wohl einfach aus Faulheit, maximal gesteigerter asozialer Kompetenz und der festen Überzeugung, dass ein wenig Kommunikation im Straßenverkehr mit Lichtsignalen generell so nützlich ist, wie ein Arschloch am Ellenbogen.
Das Blinken beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist aber dennoch wichtig, teilt es den wartenden Verkehrsteilnehmern die an meiner Ausfahrt in den Kreisel einfahren wollen nämlich mit, “hey, der dämliche Spinner in der tiefergelegen Prolo Karre möchte hier rausfahren, dann kann ich endlich reinfahren”, was für den Wartenden durchaus praktisch ist, es verkürzt nämlich seine Wartezeit, und vermittelt ihm zudem noch ein sicheres Gefühl, so wie eine gute Damenbinde.
6. Nach dem Ausfahren
Nun gut, wir haben vor der gewünschten Ausfahrt geblinkt und sind dann aus dem Kreisverkehr abgebogen. Wir können uns nun wieder entspannt zurücklehnen, dem Handy, Navi, Zigarette, oder dem schreiendem Balg auf dem Rücksitz widmen, denn wir haben die größte Hürde auf deutschen Straßen erfolgreich gemeistert, den Kreisverkehr.
Obwohl das mit dem Tiefschlaf… vielleicht doch nicht ganz so ernst nehmen. Lieber Augen auf beim Verkehr… macht doch auch mehr Spaß.
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schrob am 29 Nov 2007 um 19:23
Ich amüsiere mich köstlich über deinen Beitrag. Die sogenannten Träumer von denen du schreisbt, müssten mal in Stettin in Polen in einen Kreisverkehr reinfahren. Da würden die sofort aufhören Nase zu bohren oder mit dem Handy zu telefonieren. Da ist Aufmerksamkeit angesagt. Wenn dich da nicht konzentrierst, macht’s Bums. Ich spreche aus Erfahrung, habe dort meinen FS gemacht, da schläft keiner im Kreisverkehr.
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]schrob am 01 Dez 2007 um 15:01
Zur vollständigen Verwirrung:
Vorfahrt der Fahrzeuge im Kreis gilt nur, wenn dies durch das Schild 205 ‘Vorfahrt gewähren!’ angeordnet wurde.
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]schrob am 01 Dez 2007 um 19:22
@Max: Richtig, da dieses Schild aber in der Hauptzahl der Kreisverkehre angebracht ist, habe ich mir das verkniffen. Kreisverkehre, in denen “Rechts vor Links” gilt, sind recht selten. Ich kenne in Dortmund z.B. nur einen Einzigen.
@Mike: Ich kenne das aus Tunesien, wo es kaum Ampeln, aber dafür umso häufiger Kreisverkehre gibt, und die meisten davon gleich zwei- oder mehrspurig. Wer da in Deutschland schon Probleme mit Kreiseln hat, sollte sich dort nicht in den Straßenverkehr wagen.
🙂
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]schrob am 09 Dez 2007 um 22:08
Das gefährlichste sind hier in der Schweiz die zweispurigen Kreisverkehre – die wenigsten wissen das man Vortritt hat wenn man von den inneren auf die äusseren Spuren wechseln will. Da darf man dann gern mal die eine oder andere Ehrenrunde drehen….
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]schrob am 10 Dez 2007 um 16:44
Manche lernen es eben nie. Es ist in der Tat immer nett anzusehen, wie manche die Verkehrsregeln interpretieren.
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]schrob am 11 Dez 2007 um 20:56
Ich versteh das nicht mit dem Blinken.
Wieso soll ich denn blinken ??
ICH weiß doch, wo ich hin will !!!!!
Aber saugut geschrieben, wie man im Verkehr kreist und ich erinnere mich noch liebevoll an die Kreisel in Paris. Die waren so drei- bis fünfspurig: herrlich !!
Tschüss
Wolfi
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